Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote sind unverbindlich, frei bleibend, streng vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt.
Die Angaben in unseren Angeboten werden uns vom Verkäufer / Vermieter so übermittelt. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Kauf- oder Mietobjektes können wir in der Regel nicht überprüfen. Wir übernehmen daher keine Haftung für Eigenschaften der Objekte, sofern wir nicht wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben.
Ein Anspruch auf das von uns angebotene Objekt wird nicht begründet. Insbesondere kann das Objekt zwischenzeitlich von Dritten erworben oder angemietet worden sein.

2. Die Weitergabe unserer Angebote an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig. Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte oder über Verkaufsinteressenten an Dritte weiter, so macht er sich pauschal schadenersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Provision, sofern es auf Grund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss kommt.

3. Die Höhe der Provision bestimmt sich nach den Angaben im Angebot, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zugrunde gelegt wird bei Verkäufen der Bruttoverkaufspreis, bei Mietverträgen die monatliche Miete (ohne Nebenkosten). Bei Mietverträgen über Gewerberäume aller Art bestimmt sich die Höhe der Provision außerdem nach der Laufzeit, wobei Optionen zur Vertragslaufzeit zählen. Die Provision ist fällig, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist.
Dies ist in der Regel bei Vertragsunterzeichnung bzw. notarieller Beurkundung von Kaufverträgen der Fall.

4. Wir sind berechtigt, auch für den Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.

5. Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereits vorher bekannte Angaben des Maklers über ein Auftragsobjekt unverzüglich zurück-zuweisen und dem Makler mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat.

6. Die nachträgliche Minderung des Kauf-, Miet- oder Pachtpreises berührt den Provisionsanspruch ebenso wenig wie die spätere Rückgängigmachung oder Änderung des Vertrages.

7. Wir weisen darauf hin, dass auch die Mitwirkung oder Mitverursachung am Abschluss eines Kauf-/Mietvertrages den vollen Provisionsanspruch begründet.